Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Haftbefehl
Hạft|be|fehl, der (Rechtsspr.): schriftliche richterliche Anordnung zur Verhaftung einer Person: einen H. gegen jmdn. ausstellen; H. war keiner ergangen, so konnten die Verurteilten ... das Gericht verlassen (Kühn, Zeit 62); Die Staatsanwaltschaft erwirkte gegen den Brandstifter H. (Degener, Heimsuchung 99).
Hạft|be|fehl, der (Rechtsspr.): schriftliche richterliche Anordnung zur Verhaftung einer Person: einen H. gegen jmdn. ausstellen; H. war keiner ergangen, so konnten die Verurteilten ... das Gericht verlassen (Kühn, Zeit 62); Die Staatsanwaltschaft erwirkte gegen den Brandstifter H. (Degener, Heimsuchung 99).