Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
gültig
gụ̈l|tig [mhd. gültic = teuer; zu zahlen verpflichtet, zu: gülte, ↑"Gülte"]: a) rechtlich, gesetzlich o. ä. anerkannt u. entsprechend wirksam; Geltung habend: ein -er Ausweis, Fahrschein; der Fahrplan ist ab 1. Oktober g.; diese Münze ist nicht mehr g.; einen Vertrag als g. anerkennen; b) (als Verhaltensgrundsatz o. Ä.) allgemein anerkannt u. verbindlich; von bleibender Aussagekraft: eine -e Maxime, Losung; dass die Geschichte ... eine ewig -e, trostlose Geschichte sei (Roth, Beichte 101); die einzigen Sätze in -er (vollkommener, Bestand habender) Prosa, die er je äußerte (Böll, Erzählungen 71).
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