Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
grundsätzlich
grụnd|sätz|lich : 1. einen ↑"Grundsatz" (b) betreffend [u. daher gewichtig]: -e Fragen; ein -er Unterschied; Bedenken -er Art; er hat sich dazu g. geäußert; Werden wir doch einmal g.! (befassen wir uns mit grundsätzlichen Fragen!; Brückner, Quints 270). 2. a) einem ↑"Grundsatz" (a) folgend, entsprechend; aus Prinzip, ohne Ausnahme: Sie ... konnte ihre -e Verweigerung nicht deutlicher artikulieren (Kronauer, Bogenschütze 389); etw. g. ablehnen; b) eigentlich, im Grunde, im Prinzip, mit dem Vorbehalt bestimmter Ausnahmen; im Allgemeinen, in der Regel: er erklärte seine -e Bereitschaft, mit der Einschränkung, dass er erst später zur Verfügung stehen könne; Er hatte ihr brieflich sein -es Einverständnis mitgeteilt, aber eine Bedingung daran geknüpft (Bieler, Mädchenkrieg 322); g. bin ich dafür, aber nicht bei dieser Konstellation.
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