Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
gewähren
ge|wäh|ren [mhd. (ge)wern, ahd. (gi)werēn, wahrsch. zu ↑"wahr"]: 1. a) [jmdm. etw., was er erbittet od. wünscht, aus Machtvollkommenheit] großzügigerweise geben, zugestehen: jmdm. eine Audienz, ein Interview g.; dem Angestellten Kredit, eine [Zahlungs]frist, einen Vorschuss g.; jmdm. eine Vergünstigung, in etw. Einblick g.; einem Flüchtling Schutz, Asyl, Unterkunft g.; Es war die Fotografie der Schaufensterscheibe mit der Aufschrift, der zufolge Angehörigen von Kriegsteilnehmern in den B.-Läden Rabatt gewährt wurde (Brecht, Groschen 245); die gewährten Subventionen; b) einer Bitte o. Ä. entsprechen, sie zulassen, erfüllen: jmdm. einen Wunsch, ein Gesuch, Anliegen g.; c) jmdm. durch sein Vorhandensein etw. zuteil werden lassen: die Musik gewährte ihm Trost; diese Einrichtung gewährt große Sicherheit, Ihnen manche Vorteile. 2. *jmdn. g. lassen (jmds. Tun geduldig od. gleichgültig zusehen u. ihn nicht hindern): die Kinder g. lassen.
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