Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
gewiss
ge|wịss [mhd. gewis, ahd. giwis, eigtl. = das, was (sicher) gewusst wird, urspr. 2. Part. des ↑"wissen" zugrunde liegenden Verbs]: I. 1. a) nicht genau bestimmbar; nicht näher bezeichnet [aber doch dem andern bekannt]: ein gewisser Herr Krause; ein gewisser Jemand; von einem gewissen Alter an; die Einstellung gewisser national gesinnter Kreise; ob gewisse Arbeitnehmergruppen sich von einem „falschen Bewusstsein“ leiten lassen, wenn sie sich dem Bürgertum zurechnen (Fraenkel Staat 66); b) von nicht sehr großem Ausmaß o. Ä., aber doch ein Mindestmaß einhaltend: eine gewisse Ähnlichkeit; aus einer gewissen Distanz; bis zu einem gewissen Grade. 2. ohne Zweifel bestehend, eintretend: die gewisse Zuversicht, Hoffnung haben, dass ...; jmds. Unterstützung, seines Erfolges g. sein (ganz bestimmt damit rechnen) können; Dem Euro ist ... eine Hauptrolle im Wahlkampf g. (Woche 21. 3. 97); etw. für g. halten. II. nach jmds. Meinung ohne Zweifel, mit Sicherheit: du hast dich g. darüber gefreut; das kannst du mir g. glauben; aber g. [doch]! (es verhält sich tatsächlich so); g. hat er es gehört.
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