Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
gewillkürt
ge|wịll|kürt [mhd. gewillekurt, 2. Part. von: willekurn (md.), willekürn = freiwillig wählen, beschließen, zu ↑"Willkür"] (Rechtsspr.): nicht nach dem Gesetz, sondern durch Verfügung des Erblassers od. Vereinbarung der Vertragspartner erfolgend: Gewillkürte Stellvertretung im römischen Privatrecht (Buchtitel in: Börsenblatt 20, 1973, 1564).
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