Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
geständig
ge|stạ̈n|dig [mhd. gestendec = zustimmend, zu ↑"gestehen"]: ein Vergehen, Unrecht, seine Schuld [vor Gericht od. auf der Polizeibehörde] eingestehend: ein -er Angeklagter; der Verhaftete war g.; (veraltet:) eines Vergehens/ein Vergehen, seiner Schuld/seine Schuld g. sein.
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