Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
gestehen
ge|ste|hen [mhd. gestēn, ahd. gistān, eigtl. = zur Aussage vor Gericht treten, zu ↑"stehen"]: a) eine Tat, ein Unrecht, das man begangen hat, zugeben, bekennen: die Tat, das Verbrechen g.; er hat alles gestanden; er hat ihr sein Vergehen gestanden; keiner der Angeklagten hat gestanden; b) Gefühle, einen Sachverhalt offen aussprechen: die Wahrheit g.; jmdm. seine Liebe g.; ich muss zu meiner Schande g., dass ich vergessen habe, das Buch zurückzugeben; offen gestanden, ich habe keine rechte Lust dazu.
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