Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
gestatten
ge|stạt|ten [mhd. gestaten, ahd. gistatōn, zu ahd. stata = rechter Ort]: 1. [in förmlicher Weise] einwilligen, dass jmd. etw. tut od. lässt: jmdm. den Aufenthalt in einem Raum g.; jmdm. g., die Bibliothek zu benutzen; ich werde das Fenster öffnen, wenn Sie gestatten; (häufig als Höflichkeitsformel:) gestatten Sie [eine Frage]: wann waren Sie zuletzt dort?; gestatten Sie, dass ich rauche?; gestatten Sie? (darf ich?); ∙ Er soll keine Macht oder eigenen Willen an uns beweisen, merken lassen, oder gedenken zu g. (zuzulassen, dass ein anderer über uns herrscht), auf keinerlei Weise (Goethe, Egmont II). 2. (geh.) sich die Freiheit zu etw. nehmen: ich möchte mir erst eine Zigarette g.; (als Höflichkeitsformel:) wenn ich mir eine Bemerkung g. darf ...; ich gestatte mir, Sie zum Essen einzuladen. 3. als Voraussetzung etw. zulassen, die Voraussetzung für etw. bieten; ermöglichen: sein Einkommen gestattet ihm solche Reisen; wenn die Umstände, Verhältnisse es gestatten, werde ich kommen; wenn meine Gesundheit es gestattet, werde ich an der Sitzung teilnehmen; seine große Belesenheit gestattet es ihm, sich über die verschiedensten Probleme zu äußern.
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