Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
gesetzmäßig
ge|sẹtz|mä|ßig : 1. einem inneren Gesetz folgend: eine -e Entwicklung. 2. gesetzlich, rechtmäßig: der -e Besitzer; Neben der -en Verpflichtung zur Beitragszahlung (Fraenkel, Staat 313).
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