Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
geschäftsfähig
ge|schạ̈fts|fä|hig (Rechtsspr.): fähig, Rechtsgeschäfte selbstständig u. verbindlich zu erledigen; dispositionsfähig: Minderjährige im Jugendalter sind nur bedingt g.; Ü nicht [mehr] g. sein (ugs. scherzh.; durch Trunkenheit o. Ä. stark benommen sein).
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