Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
gerichtsnotorisch
ge|rịchts|no|to|risch (Rechtsspr.): vom 1"Gericht" amtlich zur Kenntnis genommen: seine Straftaten sind g.; Seit vergangenem Dienstag sind die angeblichen Regierungskontakte ins Milieu sogar g. (Spiegel 5, 1997, 139).
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