Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
gerichtlich
ge|rịcht|lich : 1. das 1"Gericht" betreffend, zu ihm gehörend: -e Zuständigkeit; -e (forensische) Psychologie; -e Polizei (schweiz.; Behörden, die sich ausschließlich mit der Strafverfolgung befassen). 2. vom 1"Gericht" (1 a), mithilfe des 1Gerichts (1 a) [durch-, herbeigeführt]: ein -es Verfahren; -e Untersuchungen, Entscheidungen; dieser Vorfall hat ein -es Nachspiel; jmdn. g. verfolgen, belangen; gegen jmdn. g. vorgehen; dieser Sachverhalt ist g. nachprüfbar; jmdn. g. (durch Gerichtsbeschluss) für tot erklären lassen.
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