Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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genießen
ge|nie|ßen [mhd. (ge)nieʒ(ʒ)en, ahd. (gi)nioʒan = innehaben, gebrauchen, urspr. = ergreifen, fangen]: 1. von einer Speise, einem Getränk etw. zu sich nehmen: er konnte nur wenig von den angebotenen Leckerbissen g.; sie hat den ganzen Tag noch nichts genossen; das Fleisch ... kann man ohne Schaden g. (Grzimek, Serengeti 167); Ü er ist heute nicht, nur mit Vorsicht zu g. (ugs.; ist unausstehlich, schlechter Laune). 2. mit Freude, Genuss, Wohlbehagen auf sich wirken lassen: die Natur, seinen Urlaub g.; das Leben in vollen Zügen g.; er genoss es sichtlich, so gefeiert zu werden; ∙ genoss ich all der Ehre und Achtung, die meinem Golde zukam (Chamisso, Schlemihl 32). 3. [zu seinem Nutzen, Vorteil] erhalten, erfahren: eine gute Erziehung g.; Geschäftsleute, bei denen er Kredit zu g. wünschte (Hesse, Sonne 7); (häufig verblasst:) jmds. Vertrauen g. (haben); jmds. Achtung g. (von jmdm. geachtet werden); bei jmdm. hohes Ansehen g. (hoch angesehen sein); sie genießt seinen ganz besonderen Schutz (ihr wird sein ganz besonderer Schutz zuteil). ∙ 4. den Nutzen (von etw.) haben, in den Besitz od. Genuss (von etw.) gelangen: Den ersten Taler ..., der gehört meinem Enkel, der soll ihn g. (Cl. Brentano, Kasperl 350).
ge|nie|ßen