Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
gelten
gẹl|ten [mhd. gelten = zurückzahlen, entschädigen; für etw. büßen; Einkünfte bringen; kosten, wert sein, ahd. geltan = zurückzahlen, zurückerstatten; opfern, urspr. = entrichten; erstatten (bez. auf den heidnischen Opferdienst u. auf die Zahlung von Bußen u. Abgaben)]: 1. gültig sein; Gültigkeit haben: die Fahrkarte gilt zwei Monate; diese Briefmarken gelten nicht mehr; das Gesetz gilt für alle; die Wette gilt; das gilt nicht! (im Spiel: das widerspricht den Regeln); nach geltendem Recht; Das Buch unterrichtet über die Grundlagen und den Bestand des geltenden Verfassungsrechts (NJW 18, 1984, XI); *etw., jmdn. [nicht] g. lassen (etw., jmdn. [nicht] anerkennen): diesen Einwand lasse ich [nicht] g.; die Bereitschaft, uns gerade auch in unserm Fremden und Schwierigen wechselseitig g. zu lassen (Goes, Hagar 13). 2. etw. [Bestimmtes] wert sein: diese Münze gilt nicht viel; das Geld gilt immer weniger; Es wurde solid gearbeitet und sparsam gewirtschaftet, der Pfennig galt als etwas (Loest, Pistole 39); Der emeritierte Professor verschwindet, sofern er keine Ehrenämter mehr hat oder als Schriftsteller etwas gilt, aus den Einladungslisten (Gregor-Dellin, Traumbuch 68); es gilt ihm gleich, ob ... 3. bei einer Beurteilung in bestimmter Weise eingeschätzt werden: als klug, als überzeugte Sozialistin g.; ein Mann, der allgemein als Antisemit galt (Kemelman [Übers.], Dienstag 166); der junge Elektriker ... hatte bis kurz vorher als ruhig und vernünftig gegolten (Kronauer, Bogenschütze 147); Über Rom wurde die Trauer verhängt. Jedes Geräusch ... galt als Verletzung der befohlenen Stille (Ransmayr, Welt 134); das gilt als sicher; sie könnte für schön g., wenn ... (Werfel, Bernadette 21); das galt ihm für ausgemacht. 4. a) als Handlung, Geschehen auf jmdn., etw. gerichtet sein: der Beifall galt den Schauspielern; das gilt dir; Einschläge von Bomben, die ... der Brücke gegolten hatten (Gaiser, Schlußball 209); b) (geh.) (von jmds. Gedanken o. Ä.) sich mit etw. beschäftigen, sich auf etw., jmdn. beziehen: mein Interesse gilt diesem Problem; Dem Tod gelten seine Gedanken, gilt sein Kampf (Schneider, Leiden 61); sein letzter Gedanke hatte seiner Frau gegolten (Plievier, Stalingrad 91); Dem bewährten Mann an der Spitze ... galt wieder das Vertrauen (Allgemeine Zeitung 21. 12. 84, 14). 5. a) auf etw. ankommen: es gilt, sich zu entscheiden; es gilt einen Versuch (kommt auf einen Versuch an); dieses Ziel gilt es zu erreichen (dieses Ziel muss erreicht werden); b) (geh.) um etw. gehen, was in Gefahr ist: es gilt seine Ehre; bei dem Kampf galt es Sieg oder Niederlage; er läuft, als gelte es sein Leben; Er beeilte sich, als gälte es, den letzten Zug nach Haus zu erwischen (Wohmann, Irrgast 178).
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