Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
gegenseitig
ge|gen|sei|tig : a) nicht nur für den einen in Bezug auf den anderen, sondern gleicherweise umgekehrt zutreffend; ↑"wechselseitig" (a): -es Verständnis, -e Achtung; in -er Abhängigkeit stehen; Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und -e Rücksicht (Straßenverkehrsrecht, StVO 24); sich g. helfen; sich g. überbieten; Wenn man sagt, dass bestimmte Pflanzenschutzmittel sich g. in ihrer Wirkung verstärken, ... (Saarbr. Zeitung 30. 11. 79, 38); b) beide Seiten betreffend: -e Abmachungen; sich im -en Einvernehmen trennen; dass die Sowjetunion alles von ihr Abhängige unternehme, um eine g. akzeptable Übereinkunft zu erzielen (NNN 6. 9. 83, 2); Gegenseitig vorteilhafte Zusammenarbeit fördere das Vertrauen zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung (Freie Presse 13. 12. 84, 4).
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