Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
gebührenpflichtig
ge|büh|ren|pflich|tig : [für den Empfänger] mit der Pflicht zur Zahlung einer Gebühr verbunden: sie erhielt von dem Polizisten eine -e Verwarnung; jmdn. g. verwarnen; -e Dienstsache (Postw.früher; amtliche Mitteilung, für die der Empfänger die Portogebühren bezahlen muss); Die Parkuhren sind nur bis 19 Uhr g. (man muss beim Parken nur bis 19 Uhr Geld einwerfen; Stuttgarter Zeitung 11. 10. 89, 27).
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