Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
gebührendermaßen
ge|büh|ren|der|ma|ßen, ge|büh|ren|der|wei|se : wie es jmdm., einer Sache, sich gebührt: jmdn., etw. g. durch eine Feier würdigen.
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