Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
gebührend
ge|büh|rend : wie es jmdm. od. einer Sache gebührt (1); angemessen: etw. in -er Weise würdigen; Tennisplätze in -er Entfernung, damit niemand vom Schlagen der Bälle gestört wird (Danella, Hotel 108); Die Stadt beurteilt diese Vorschläge mit der -en Zurückhaltung (NZZ 21. 12. 86, 21); etw. g. loben; Sie war es, die uns nicht g. empfangen hatte (Kempowski, Tadellöser 78).
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Ansicht: gebührend