Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
gebühren
ge|büh|ren [mhd. gebürn, ahd. giburian = geschehen; zukommen] (geh.): 1. als Recht zukommen; zustehen: ihm, seiner Leistung gebührt Anerkennung; Die gleiche Unterwürfigkeit, welche man ihm zollen muss, gebührt auch ihr (Thieß, Reich 555); Dafür gebührt ihm zwar nicht der Karlspreis, wohl aber Dank (Augstein, Spiegelungen 52). 2. sich ↑"gehören" (5): sie verhält sich, wie es sich [für eine Aufsteigerin] gebührt; Endlich war ich, wie es mir entsprach und sich für mich gebührte, allein (Handke, Niemandsbucht 164).
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