Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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gebieten
ge|bie|ten [mhd. gebieten, ahd. gibiotan, zu ↑"bieten"] (geh.): 1. a) (bes. aufgrund bestimmter Autorität, Macht, Würde) befehlen: Ruhe, Schweigen g.; Als er sich sogar dazu verstieg, sich und alles ... zum Teufel in die Hölle zu wünschen, gebot ihm Frau Tobler Mäßigung (R. Walser, Gehülfe 55); b) dringend erfordern, verlangen, zu etw. zwingen: die Situation, die Klugheit gebietet [es]/gebietet [es] dir, etw. zu unternehmen; seine Ritterlichkeit gebot ihm, auch aus einem sinkenden Schiff nicht auszusteigen (Niekisch, Leben 99); Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gebietet, dass alle Wahlberechtigten gleiches Stimmrecht besitzen (Fraenkel, Staat 360); etw. gebietet besondere Vorsicht; Er enthielt sich vorerst jeder Stellungnahme; das gebot ihm nicht nur seine Erfahrung (Kirst, 08/15, 243); es ist Vorsicht geboten (erforderlich, nötig); Hier ist also dringend der Eingriff des Chirurgen geboten (Natur 100). 2. a) über jmdn., etw. die Herrschaft ausüben, Befehlsgewalt haben: über ein Land, eine Armee g.; b) etw. bezwingen, in der Gewalt haben: über seine Leidenschaften g.; Gebiete deinem Ekel (Th. Mann, Krull 41); c) über etw. verfügen: über eine kräftige Stimme, über beträchtliche Mittel g.; Ich geböte über ein Bankkonto von 12 000 Francs (Th. Mann, Krull 290).
ge|bie|ten