Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Grundlast
Grụnd|last, die: 1. : alle auf einem Grundstück ruhenden Lasten, die der Grundeigentümer zu tragen hat. 2. (hist.) alle (zur Zeit der Grundherrschaft) dem Grundherrn zustehenden, von den abhängigen Bauern zu leistenden Abgaben u. Dienste. 3. (Fachspr.) die in einem Netz der Stromversorgung ständig zur Verfügung stehende Energiemenge.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Grundlast