Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Grundherr
Grụnd|herr, der [mhd. gruntherre]: mit den durch die mittelalterliche Organisationsform der Grundherrschaft gegebenen Rechten u. Befugnissen ausgestatteter Grundbesitzer: Die alten Leute erinnerten sich noch, dorthin (= in die Zinsscheune) ihre Abgaben für den -n gebracht zu haben (Kühn, Zeit 12); die mittelalterliche Agrarverfassung von -en und hörigen Bauern (Fraenkel, Staat 88).
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