Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Glosse
Glọs|se [Fachspr. auch: 'glo:sə], die; -, -n [mhd. glōse < lat. glossa = erläuternde Bemerkung < griech. glõssa = Zunge, Sprache; 3: span. glosa < lat. glossa]: 1. a) [spöttische] Bemerkung, Randbemerkung: er muss über alles, zu allem seine -n machen; b) knapper [polemischer] Kommentar (in Presse, Rundfunk od. Fernsehen) zu aktuellen Ereignissen od. Problemen: eine G. schreiben; es müssen Dutzende von ... -n gewesen sein, die ich während der Zeit von 1933 bis 1937 oder 38 dort veröffentlichte (K. Mann, Wendepunkt 284). 2. (Sprachw., Literaturw.) in alten Handschriften erscheinende Erläuterung eines der Erklärung bedürftigen Ausdrucks: die althochdeutschen, altfranzösischen -n; die G. steht am Rand, zwischen den Zeilen, im Text. 3. (Literaturw.) spanische Gedichtform, bei der jede Zeile eines vorangestellten vierzeiligen Themas als jeweiliger Schlussvers von vier Strophen wiederkehrt; Glosa. 4. (in germanischer u. frühmittelalterlicher Zeit) erläuternde Randbemerkung zu einem Gesetzestext, in der in der Volkssprache bestimmte rechtssprachliche Fachausdrücke erklärt werden.
Glọs|se [Fachspr. auch: 'glo:sə], die; -, -n [mhd. glōse < lat. glossa = erläuternde Bemerkung < griech. glõssa = Zunge, Sprache; 3: span. glosa < lat. glossa]: 1. a) [spöttische] Bemerkung, Randbemerkung: er muss über alles, zu allem seine -n machen; b) knapper [polemischer] Kommentar (in Presse, Rundfunk od. Fernsehen) zu aktuellen Ereignissen od. Problemen: eine G. schreiben; es müssen Dutzende von ... -n gewesen sein, die ich während der Zeit von 1933 bis 1937 oder 38 dort veröffentlichte (K. Mann, Wendepunkt 284). 2. (Sprachw., Literaturw.) in alten Handschriften erscheinende Erläuterung eines der Erklärung bedürftigen Ausdrucks: die althochdeutschen, altfranzösischen -n; die G. steht am Rand, zwischen den Zeilen, im Text. 3. (Literaturw.) spanische Gedichtform, bei der jede Zeile eines vorangestellten vierzeiligen Themas als jeweiliger Schlussvers von vier Strophen wiederkehrt; Glosa. 4. (in germanischer u. frühmittelalterlicher Zeit) erläuternde Randbemerkung zu einem Gesetzestext, in der in der Volkssprache bestimmte rechtssprachliche Fachausdrücke erklärt werden.