Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gilde
Gịl|de, die; -, -n [aus dem Niederd. < mniederd. gilde = Innung; Trinkgelage, urspr. wahrsch. = gemeinsamer Trunk anlässlich eines abgeschlossenen Rechtsgeschäftes, zu ↑"Geld" od. ↑"gelten"]: 1. genossenschaftliche Vereinigung bes. von Kaufleuten u. Handwerkern od. Zusammenschluss von religiös Gleichgesinnten (bes. im MA.) zur Förderung gemeinsamer gewerblicher od. religiöser Interessen, auch zum gegenseitigen Schutz der Mitglieder: Zum damaligen Bürgertum gehörten in erster Linie die in Zünften, Innungen und -n organisierten Handwerker und Kaufleute (Fraenkel, Staat 66). 2. Gruppe von Leuten in gleichen Verhältnissen, mit gleichen Interessen, Absichten o. Ä.: Die Gefahr schmiedet die G. der Rennfahrer ... zusammen (Frankenberg, Fahrer 13); (oft scherzh.:) Willy Junghans gehört seit 1957 zur G. der Möblierten (DM 5, 1966, 3).
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