Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gewohnheitsrecht
Ge|wohn|heits|recht, das (Rechtsspr.): schriftlich nicht festgelegtes Recht, das durch fortwährende Praktizierung u. längere Tradition verbindlich ist: dabei vergisst man aber das G., welches viele Lücken des geschriebenen Gesetzes zu füllen hat (Fraenkel, Staat 115).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Gewohnheitsrecht