Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gewissen
Ge|wịs|sen, das; -s, - [mhd. gewiʒʒen(e), ahd. gewiʒʒenī = (inneres) Bewusstsein, LÜ von lat. conscientia, eigtl. = Mitwissen, LÜ von griech. syneídēsis]: Bewusstsein von Gut u. Böse des eigenen Tuns; Bewusstsein der Verpflichtung einer bestimmten Instanz gegenüber: das menschliche G.; sein ärztliches, künstlerisches G. lässt das nicht zu; dabei regte sich sein G. (kamen ihm Bedenken hinsichtlich der moralischen Vertretbarkeit); ihn plagt sein G.; sein G. erleichtern, erforschen, zum Schweigen bringen; kein G. haben (skrupellos sein); ein reines G. haben (sich nicht schuldig fühlen); sie hatte wegen des Ladendiebstahls ein schlechtes G. (war wegen dieses schuldhaften Verhaltens bedrückt); ich hatte schon ein schlechtes G., dir nicht geschrieben zu haben (machte mir schon Vorwürfe wegen dieser Nachlässigkeit); ich habe auch ein schlechtes G. gegen ihn (Bergengruen, Rittmeisterin 442); seinem G. folgen; ruhigen -s etw. tun; an jmds. G. appellieren; gegen sein G. handeln; etw. mit gutem G. tun; seine Angaben nach bestem Wissen und G. (ohne etw. dabei zu verschweigen) machen; etw. vor seinem G. nicht verantworten können; Spr ein gutes G. ist ein sanftes Ruhekissen; *sich kein G. aus etw. machen (etw. Übles tun, ohne sich durch sein Gewissen davon zurückhalten zu lassen; nach Römer 14, 22); jmdn. auf dem G. haben (durch sein Verhalten an jmds. Tod od. Untergang schuld sein): Der arme Jerzy. Wenn sie dem was tun, dann hat sie ihn auf'm G. (M. Walser, Eiche 35); etw. auf dem G. haben (etw. durch sein Verhalten verschuldet haben); jmdm. ins G. reden (jmdn. wohlmeinend, aber ernsthaft u. eindringlich ermahnen u. ihn zu einer Änderung seines verkehrten, missbilligten Verhaltens zu bewegen, vom falschen Weg abzubringen suchen).
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