Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gewalttat
Ge|wạlt|tat, die: unter Anwendung von [körperlicher] Gewalt [an jmdm.] begangene unrechtmäßige od. kriminelle Tat: diese Leute, unbedenkliche und zur G. geneigte Subjekte zumeist (Th. Mann, Krull 133); „Der Priester hat sie (= die Jungen) ins Gesäß getreten“, sagte der Advokat. „Er geht zu -en über ...“ (H. Mann, Stadt 30).
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