Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gewaltmonopol
Ge|wạlt|mo|no|pol, das (Staatsrecht): alleiniges Recht des Staates, auf seinem Hoheitsgebiet ↑"Gewalt" (2 b) anzuwenden od. zuzulassen: das G. des Staates ... darf nicht zur Disposition stehen (Spiegel 45, 1990, 62).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Gewaltmonopol