Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gewalt
Ge|wạlt, die; -, -en [mhd. gewalt, ahd. (gi)walt, zu ↑"walten"]: 1. Macht, Befugnis, das Recht u. die Mittel, über jmdn., etw. zu bestimmen, zu herrschen: die staatliche, richterliche, elterliche, priesterliche, göttliche G.; die Teilung der -en in gesetzgebende, richterliche und ausführende G.; etw. in seine G. bringen; jmdn. in seiner G. haben; sie stehen völlig in, unter seiner G. (werden völlig von ihm beherrscht, unterdrückt, sind ganz von ihm abhängig); Ü die G. über sein Fahrzeug verlieren (im Fahren durch überhöhte Geschwindigkeit o. Ä. plötzlich nicht mehr in der Lage sein, sein Fahrzeug zu lenken); *sich, etw. in der G. haben (sich, etw. beherrschen u. die nötige Zurückhaltung üben): sie hat ihre Zunge oft nicht in der G.; Er hatte sich wieder in der G. (Ott, Haie 94). 2. a) unrechtmäßiges Vorgehen, wodurch jmd. zu etw. gezwungen wird: in ihrem Staat geht G. vor Recht; G. von unten wird von vornherein als illegitim abqualifiziert, während nach der Legitimation der G. von oben nicht gefragt wird (Degener, Heimsuchung 165); G. leiden müssen; ich weiche nur der G.; etw. mit G. zu erreichen suchen; sich G. antun [müssen] (etw. nur lustlos, unter Selbstüberwindung tun); einer Sache G. antun (etw. den eigenen Ansichten, Wünschen entsprechend auslegen u. dafür passend machen): der Wahrheit, den Tatsachen, der Geschichte G. antun; mit [aller] G. (unbedingt, unter allen Umständen): er wollte mit [aller] G. reich werden, von hier fort; b) [gegen jmdn., etw. rücksichtslos angewendete] physische Kraft, mit der etw. erreicht wird: bei etw. G. anwenden; G. in den Händen haben (veraltend; kräftig zupacken können); G. verherrlichen; G. verherrlichende Texte; jmdn. mit G. am Eintreten hindern; man musste ihn mit [sanfter] G. hinausbefördern; die Tür ließ sich nur mit G. (gewaltsam) öffnen; die immer lauter werdenden Forderungen nach strafrechtlicher Verfolgung von G. in der Ehe; die Neigung zur G. gegen Kinder (MM 29. 11. 88, 17); G. gegen Frauen ist nicht nur im sexuellen, sondern auch im sozialen und kulturellen Bereich zu finden; *jmdm. G. antun (geh. verhüll.; jmdn. vergewaltigen): ... ist gegen zwei Ärzte verhandelt worden, denen vorgeworfen wurde, einer Kollegin G. angetan zu haben (Spiegel 13, 1986, 56). 3. (geh.) elementare Kraft von zwingender Wirkung: die G. des Sturms, der Wellen; den -en des Unwetters trotzen; doch der Regen schien seine G. zu vermehren (Langgässer, Siegel 580); Ü die G. der Leidenschaft, seiner Rede; *höhere G. (etw. Unvorhergesehenes, auf das der Mensch keinen Einfluss hat): Naturkatastrophen sind höhere G., für die keine Haftung übernommen wird.
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