Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gesetzeslücke
Ge|sẹt|zes|lü|cke, die: Nichtberücksichtigung, Nichterfasstsein eines bestimmten Falles, eines bestimmten Tatbestandes o. Ä. in einem ↑"Gesetz" (1).
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