Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gesellschaftsvertrag
Ge|sẹll|schafts|ver|trag, der [1: LÜ von frz. Contrat social; nach der 1762 erschienenen gleichnamigen staatsphilosophischen Schrift des frz. Schriftstellers u. Kulturphilosophen J.-J. Rousseau (1712-1778)]: 1. (Staatsphilos.) freiwillige, von der Vernunft bestimmte Übereinkunft, durch die der Wille des Einzelnen dem Willen der Allgemeinheit untergeordnet bzw. mit ihm in Einklang gebracht wird. 2. Vertrag einer ↑"Gesellschaft" (4) des bürgerlichen Rechts.
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