Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gesellschafterin
Ge|sẹll|schaf|te|rin, die; -, -nen: 1. a) weibliche Person, die zur Begleitung u. Unterhaltung bei jmdm. angestellt ist: Außerdem war Nora Corten kein Dienstmädchen, sondern G. der alten Dame (Wendtland, Eisprinzeßchen 963); b) w. Form zu ↑"Gesellschafter" (1). 2. w. Form zu ↑"Gesellschafter" (2): diese Firma ist G. bei einem großen Unternehmen. 3. (verhüll.) w. Form zu ↑"Gesellschafter" (3): G., Domina (MM 21. 1. 76, 12).
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