Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gesellschafter
Ge|sẹll|schaf|ter, der; -s, -: 1. jmd., der eine ↑"Gesellschaft" (2 c) unterhält: ein amüsanter, glänzender G. 2. (Wirtsch.) Teilhaber an einem Wirtschaftsunternehmen: ein stiller G. (allein am Gewinn beteiligter Gesellschafter, der keine sonstigen Rechte u. Pflichten hat); Der zweite G. des Verlages ... nimmt auf die redaktionellen Entscheidungen ... keinen Einfluss (Enzensberger, Einzelheiten I, 75). 3. (verhüll.) männliche Person, die jmdm. für sexuelle Kontakte zur Verfügung steht: G. Harry ... noch Termine frei (MM 21. 1. 76, 12).
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