Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Geschäftsbuch
Ge|schạ̈fts|buch, das: Buch, in das ein Kaufmann seine Geschäfte (1 a) u. den Stand seines Vermögens einzutragen verpflichtet ist: Einsicht in die Geschäftsbücher nehmen, erhalten.
Ge|schạ̈fts|buch, das: Buch, in das ein Kaufmann seine Geschäfte (1 a) u. den Stand seines Vermögens einzutragen verpflichtet ist: Einsicht in die Geschäftsbücher nehmen, erhalten.