Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Geschäftsbereich
Ge|schạ̈fts|be|reich, der: a) Amtsbereich, Ressort: Danach entscheidet das Justizministerium im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und anderen Ministern, deren G. betroffen ist (Tagesspiegel 24. 11. 98, 6); Minister ohne G. (Portefeuille); b) "Geschäftsfeld": Die Verantwortung für den G. Brandschutzglas innerhalb der Schott-Gruppe (Mainz) ist an das Jenaer Unternehmen übertragen worden (Tagesspiegel 20. 11. 98, 25).
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