Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Geschädigte
Ge|schä|dig|te, der u. die; -n, -n "Abgeordnete">: 1. jmd., der geschädigt, dem Schaden zugefügt worden ist. 2. (Rechtsspr.): Verletzte[r]: die Einrichtung von Plätzen für die Behandlung und den Abtransport -r sowie für nicht Transportfähige (NNN 25. 8. 89, 6).
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