Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Geschworenengericht
Ge|schwo|re|nen|ge|richt, das: 1. (veraltet) Schwurgericht. 2. (österr. auch: Geschwornengericht) Gericht, das über schwere Verbrechen u. politische Straftaten zusammen mit Geschworenen (2 a) entscheidet.
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