Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Geschworene
Ge|schwo|re|ne, österr. amtl. auch: Geschworne, der u. die; -n, -n "Abgeordnete"> [spätmhd. gesworne = derjenige, der geschworen hat u. damit eidlich verpflichtet ist]: 1. (veraltet) Schöffe an einem Schwurgericht. 2. a) (in Österreich) Laienrichter, der bei schweren Verbrechen u. politischen Straftaten allein über die Schuld u. zusammen mit dem Richter über das Strafmaß entscheidet; b) (in angelsächsischen Ländern) Laienrichter, der unabhängig vom Richter über die Schuld des Angeklagten entscheidet: seit ... 1215 konnte kein freier Engländer ohne den ... Wahrspruch von Geschworenen verurteilt werden, die seinesgleichen waren (Mostar, Unschuldig 5).
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