Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gerichtsverwaltung
Ge|rịchts|ver|wal|tung, die: 1. Verwaltung der 1Gerichte (1 a) durch die zuständigen Ministerien. 2. gerichtliche Verwaltungstätigkeit: die Dienstaufsicht über Notare ist Aufgabe des Landgerichtspräsidenten im Rahmen der G.
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