Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gerichtsherr
Ge|rịchts|herr, der (hist.): Inhaber der Gerichtsbarkeit (z. B. Gutsherr, Landesherr).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Gerichtsherr