Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gerichtsbarkeit
Ge|rịchts|bar|keit, die; -, -en: 1. Befugnis zur Rechtsprechung: ein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, dessen G. bisher acht der beteiligten Staaten anerkannt haben (Fraenkel, Staat 127). 2. Ausübung der Recht sprechenden Gewalt: Unter G. (im engeren Sinne) wird die Ausübung staatlicher Hoheitstätigkeit verstanden, die sich mit der Entscheidung konkreter Konflikte rechtlichen Charakters beschäftigt (Fraenkel, Staat 103).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Gerichtsbarkeit