Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
B
C
D
E
F
[G]
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
Gericht
1Ge|rịcht, das; -[e]s, -e [mhd. geriht(e), ahd. girihti, unter Einfluss von ↑"richten" zu ↑"recht"]: 1. a) öffentliche Institution, die vom Staat mit der Rechtsprechung betraut ist, Verstöße gegen Gesetze bestraft u. Streitigkeiten schlichtet: das zuständige G.; das G. tagte, sprach den Angeklagten frei; dieser Fall wird noch die -e beschäftigen; jmdn. dem G. übergeben, den -en ausliefern; jmdn. vor G. laden; vor G. erscheinen, aussagen; ein ordentliches G. (Gericht, das für Zivil- u. Strafsachen zuständig ist); das G. anrufen (Klage erheben); einen Angeklagten dem G. vorführen (ihm den Prozess machen); vor G. stehen (angeklagt sein); mit einem Streitfall vor G. gehen (in einem Streitfall eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen); b) Richterkollegium: das G. zieht sich zur Beratung zurück; Hohes G.! (Anredeformel); c) Gerichtsgebäude: das G. war von Polizisten umstellt. 2. das Richten, Urteilen, Rechtsprechen: die Forderung eines gerechten und schonungslosen -s über die Kriegsverbrecher (Leonhard, Revolution 226); *das Jüngste/Letzte G. (bes. christl. Rel.; göttliches Gericht über die Menschheit am Tag des Weltuntergangs; jüngst... = allerletzt...): der Tag des Jüngsten -s; mit jmdm. [hart, scharf] ins G. gehen (1. sich mit jmdm. hart auseinander setzen u. ihn scharf kritisieren, zurechtweisen. 2. jmdn. hart bestrafen); über jmdn., etw. G. halten/zu G. sitzen (geh.; 1. über eine[n] Angeklagte[n] bei Gericht verhandeln. 2. jmds. Haltung, Tun, Ansichten verurteilen mit dem Ziel, bestimmte Maßnahmen dagegen zu ergreifen: Niemand sitzt selbstgerechter als er [= Robespierre] über die Schwächen der Menschheit zu G. [Sieburg, Robespierre 65]). ∙ 3. Gerichtsverhandlung: Was heißt Kriminalprozess? - G. um Leben und Tod (Schiller, Kabale III, 6).————————
2Ge|rịcht, das; -[e]s, -e [mhd. geriht(e), zu ↑"richten" = anrichten]: als Mahlzeit zubereitete Speise: ein G. aus Fleisch und Gemüse; ein G. [Krebse] auftragen.
1Ge|rịcht, das; -[e]s, -e [mhd. geriht(e), ahd. girihti, unter Einfluss von ↑"richten" zu ↑"recht"]: 1. a) öffentliche Institution, die vom Staat mit der Rechtsprechung betraut ist, Verstöße gegen Gesetze bestraft u. Streitigkeiten schlichtet: das zuständige G.; das G. tagte, sprach den Angeklagten frei; dieser Fall wird noch die -e beschäftigen; jmdn. dem G. übergeben, den -en ausliefern; jmdn. vor G. laden; vor G. erscheinen, aussagen; ein ordentliches G. (Gericht, das für Zivil- u. Strafsachen zuständig ist); das G. anrufen (Klage erheben); einen Angeklagten dem G. vorführen (ihm den Prozess machen); vor G. stehen (angeklagt sein); mit einem Streitfall vor G. gehen (in einem Streitfall eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen); b) Richterkollegium: das G. zieht sich zur Beratung zurück; Hohes G.! (Anredeformel); c) Gerichtsgebäude: das G. war von Polizisten umstellt. 2.
2Ge|rịcht, das; -[e]s, -e [mhd. geriht(e), zu ↑"richten" = anrichten]: als Mahlzeit zubereitete Speise: ein G. aus Fleisch und Gemüse; ein G. [Krebse] auftragen.