Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gerechtigkeit
Ge|rẹch|tig|keit, die; -, -en [mhd. gerehtikeit]: 1. a) das Gerechtsein; Prinzip eines staatlichen od. gesellschaftlichen Verhaltens, das jedem gleichermaßen sein Recht gewährt: die soziale G.; die G. des Richters, eines Urteils; G. fordern, (geh.:) üben; jmdm. G. verschaffen, (geh.:) widerfahren lassen; um der G. willen; b) etw., was als ↑"gerecht" (2) angesehen wird: Das Gewissen wird ihnen keine Ruhe gönnen oder die G. ihren Lauf nehmen (Kirst, 08/15, 744); und Sie sollten ... Ihren ganzen Lohn in dem Bewusstsein finden, dass Sie einer Frau G. verschafft haben (H. Mann, Stadt 184); im Ausland schreibt man, der Kaiser habe „der G. ins Gesicht geschlagen“ (Mostar, Unschuldig 89); *ausgleichende G. (etw., was eine als Ungerechtigkeit empfundene Entscheidung o. Ä. wieder wettmacht): er betrachtet seinen Sieg als ausgleichende G. für die knappe Niederlage beim letzten Mal; Es scheint also doch so etwas wie eine ausgleichende G. zu geben (Kirst, Aufruhr 58). 2. (geh.) Justiz: die strafende G.; einen Verbrecher den Händen der G. übergeben. 3. (christl. Rel.) das Gerechtsein Gottes. 4. (veraltet) Berechtigung, Legitimität: die G. einer Forderung. 5. (veraltet) Gerechtsame: ∙ Ich hatte einen alten Patron, der besaß Pergamente und Briefe, von uralten Stiftungen, Kontrakten und -en (Goethe, Egmont II).
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