Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Genitiv
Ge|ni|tiv, der; -s, -e [lat. (casus) genitivus = die Herkunft, Zugehörigkeit bezeichnend(er Fall), zu: gignere, ↑"Genus"] (Sprachw.): 1. Kasus, in dem das Objekt bestimmter intransitiver Verben, bestimmte substantivische Attribute u. bestimmte adverbiale Fügungen stehen; Wesfall, zweiter Fall: die Präposition „jenseits“ regiert den G.; das Substantiv steht hier im G.; Abk.: Gen. 2. Wort, das im ↑"Genitiv" (1) steht: der Satz enthält mehrere -e.
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