Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Genehmhalten
∙Ge|nehm|hal|ten, das; -s: (in der Kanzleisprache) Genehmigung: ... noch länger bei der Armee zu verbleiben und ohne unser G. sich nicht von uns zu trennen (Schiller, Piccolomini IV, 1).
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