Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gemeingebrauch
Ge|mein|ge|brauch, der (Rechtsspr.): jedem zustehendes Recht, öffentliche Sachen wie Straßen, Wege, Grünanlagen, Gewässer ihrer Bestimmung entsprechend u. ohne vermeidbare Beeinträchtigung anderer unentgeltlich zu benutzen: Einschreiten nach ... § 1 StVO bei konkreten Behinderungen oder Belästigungen. Betteln und Lagern, über den G. hinausgehend, Ordnungswidrigkeit nach dem Straßen- und Wegegesetz (Klee, Pennbrüder 77).
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