Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Geleit
Ge|leit, das; -[e]s, -e [mhd. geleite, zu ↑"geleiten"]: a) (geh.) das Geleiten; Begleitung zum Schutz od. als Ehrung für jmdn.: jmdm. sein G. anbieten; im G. des Präsidenten; sie hatten einen Treffpunkt vor einem Café vereinbart, denn ... den Weg zu Dirks Haus würde er ohne G. (ohne dass er geleitet wird) nicht finden (Danella, Hotel 217); ∙ Mein schönes Fräulein, darf ich wagen, meinen Arm und G. ihr anzutragen? (Goethe, Faust I, 2605 f.); *freies/sicheres G. (Rechtsspr.; Garantie der Bewegungsfreiheit u. Unverletzlichkeit); jmdm. das G. geben (geh.; jmdn. [offiziell] begleiten); jmdm. das letzte G. geben (geh. verhüll.; an jmds. [feierlicher] Beerdigung teilnehmen); zum G. (als einleitende Worte; in einer Publikation); b) Gruppe von Personen, Fahrzeugen, die jmdn. geleiten, offiziell begleiten; Eskorte: ein G. von mehreren Flugzeugen folgte der Maschine des hohen Gastes; ∙ c) [an den Landesherrn] zu zahlende Abgabe für einen Geleitschutz, für gewährtes sicheres ↑"Geleit" (a) auf Reisewegen: Steuer, Zins und Beth', Lehn und G. und Zoll ... euch angehören soll (Goethe, Faust II, 10947 f.; sonst hält man dich denn doch einmal unterweges als Juden an und fordert Zoll und -e von dir (Goethe, Lehrjahre VIII, 1).
Ge|leit, das; -[e]s, -e [mhd. geleite, zu ↑"geleiten"]: a) (geh.) das Geleiten; Begleitung zum Schutz od. als Ehrung für jmdn.: jmdm. sein G. anbieten; im G. des Präsidenten; sie hatten einen Treffpunkt vor einem Café vereinbart, denn ... den Weg zu Dirks Haus würde er ohne G. (ohne dass er geleitet wird) nicht finden (Danella, Hotel 217); ∙ Mein schönes Fräulein, darf ich wagen, meinen Arm und G. ihr anzutragen? (Goethe, Faust I, 2605 f.); *freies/sicheres G. (Rechtsspr.; Garantie der Bewegungsfreiheit u. Unverletzlichkeit); jmdm. das G. geben (geh.; jmdn. [offiziell] begleiten); jmdm. das letzte G. geben (geh. verhüll.; an jmds. [feierlicher] Beerdigung teilnehmen); zum G. (als einleitende Worte; in einer Publikation); b) Gruppe von Personen, Fahrzeugen, die jmdn. geleiten, offiziell begleiten; Eskorte: ein G. von mehreren Flugzeugen folgte der Maschine des hohen Gastes; ∙ c) [an den Landesherrn] zu zahlende Abgabe für einen Geleitschutz, für gewährtes sicheres ↑"Geleit" (a) auf Reisewegen: Steuer, Zins und Beth', Lehn und G. und Zoll ... euch angehören soll (Goethe, Faust II, 10947 f.; sonst hält man dich denn doch einmal unterweges als Juden an und fordert Zoll und -e von dir (Goethe, Lehrjahre VIII, 1).