Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gehör
Ge|hör, das; -[e]s, -e [mhd. gehœr(d)e = das Hören; Gehörsinn < ahd. gehōrida, zu ↑"hören"]: 1. "Sinn" (1 a) für die Wahrnehmung von Schall; Fähigkeit zu hören: ein feines, empfindliches G.; das G. verlieren; nach dem G. (ohne Noten) singen, spielen; ein gutes G. für Musik haben; absolutes G. (Musik; Fähigkeit, die Höhe eines Tons ohne Vergleich festzustellen); rechtliches G. (Rechtsspr.; Anhörung vor Gericht); *[kein] G. finden (mit seinem Anliegen [nicht] angehört werden): seine Bitten fanden bei ihr kein G.; jmdm., einer Sache [kein] G. schenken (jmdn., etw. [nicht] anhören; auf jmdn., etw. [nicht] eingehen): er schenkte ihr, den Werbesendungen, den Bitten kein G.; Sie schien dem, was man ihr mitteilte oder auseinander setzte, G. zu schenken und es doch niemals zu glauben (Musil, Mann 951); sich G. verschaffen (dafür sorgen, dass man angehört wird): tosender Beifall von allen Bänken und Tribünen setzt ein ... Mühsam verschafft er sich noch einmal G. (Sieburg, Robespierre 276); um G. bitten (darum bitten, angehört zu werden); zu G. bringen (geh.; [in künstlerischer Weise] vortragen): ein Lied, ein Gedicht zu G. bringen; zu G. kommen (geh.; [in künstlerischer Weise] vorgetragen werden): ein Lied, ein Gedicht kommt nun zu G.; jmdm. zu G. kommen (↑"Ohr").2. (Jägerspr.) Ohren des Raubwilds u. des Murmeltiers.
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