Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Gegenvormund
Ge|gen|vor|mund, der (Rechtsspr.): jmd., der in bestimmten Fällen die Tätigkeit des eigentlichen Vormunds zu überwachen hat.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Gegenvormund